Der Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des THW Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes.
Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Weitergehend ist er der organisatorische Leiter eines THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK (Leitungs- und Koordinierungsstabes) des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von der THW-Regionalstelle. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.